Verbindungsmittel mit Bandfalldäpfer

Ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer muss mindestens zwei Endverbindungen haben, um auf der einen Seite mit dem Auffanggurt und auf der anderen Seite mit der Anschlageinrichtung verbunden zu werden. Die Verbindung erfolgt in der Regel mit einem Verbindungselement. Eine Längenverstellung ist optional. Wird ein Verbindungsmittel in einem Auffangsystem verwendet, muss das Verbindungsmittel einen Falldämpfer enthalten. Die Gesamtlänge von Verbindungsmitteln mit Falldämpfer inklusive Endverbindungen und Verbindungselementen darf maximal 2 m betragen.