Hebezeuge

Hebezeug

Als Hebezeug (auch Hebewerk)[1] werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten bezeichnet. Dabei wird die Last – im Gegensatz zu Aufzügen – nicht fest geführt, sondern freischwebend oder mitschwebend gehoben.[2] Als Hebezeug gelten bei manchen Autoren auch die Anschlagmittel und -ketten. Die Ketten werden in der Sondergüte Grad 80, Grad 100 und Grad 120 gefertigt, sind mit Prüfzeugnissen dokumentiert und müssen vom Anwender gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Regeln der Berufsgenossenschaft für Holz und Metall (BGHM) vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und in besonderen Fällen (Außerordentliche Prüfung) von Sachkundigen geprüft werden.[3] Ein weiteres Hebezeug ist die Hebegurtschlinge.

Den zur Thematik passenden Beruf nennt man Hebezeugetechniker, der jedoch keine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung darstellt.

Zum Hebezeug zählen ebenso:

Hebebaum, Hebebühne, Hebelade, Hebelzug, Hubbrücke, Hubwerk, Kettenzug, Kran, Ladebaum, Laufkatze, Seilzug, Wagenheber, Winde, Gabelstapler,